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| Aktuelles rund um Gesundheit: |
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17.10.2006:
Gentechnik - Offener Brief an Minister Seehofer Nr. 2

von RICHARD FUCHS
Offener Brief Nr. 2
Herrn Minister
Horst Seehofer
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
17. Oktober 2006
Novellierung des Gentechnik-Gesetzes
Geheim-Entwurf des Eckpunktepapiers zur Novelle des Gesetzes vom 26. Mai 2006
Unser Schreiben vom 01.06.2006
Ihr Schreiben vom 11.08.2006, unterzeichnet von Wolfgang Koehler,
Referatsleiter 222, Bio- und Gentechnik, Bonn.
Sehr geehrter Herr Minister Seehofer,
im Besitz Ihres oben aufgeführten Schreibens, für das wir uns bedanken, sieht sich die Gesellschaft für Gesundheitsberatung (GGB) ihren Mitgliedern sowie einer breiten Öffentlichkeit gegenüber erneut verpflichtet, nochmals wesentliche Sachverhalte Ihrer Ausführung zur Diskussion zu stellen.
Ertrags- und Exporteinbußen durch Gentechnik
Ertrags- und auch Exporteinbußen mussten bei gleichzeitig stark gestiegenem Verbrauch von Pestiziden hingenommen werden, so dass sowohl in Nordamerika als auch in Argentinien Widerstand gegen die Gen-Technologie wächst. Für die Saatgut-/Chemiekonzerne ist die Rechnung indessen aufgegangen, während gleichzeitig sowohl in den USA, in Kanada und in Argentinien zahllose bäuerliche Existenzen vernichtet wurden. Das zeigt ein aktueller Bericht des Center for Food Safety (CFS), Washington, in erschütternder Weise in dem im Oktober neu erschienenen Buch Agro-Gentechnik: „Die Saat des Bösen! Die schleichende Vergiftung von Böden und Nahrung“. Herausgeber A. I. Andrioli/R. Fuchs, emu-Verlag.
Transnationale Chemiekonzerne wollen in wenigen Jahren konventionelles Saatgut verdrängen, um Landwirte von dem Monopol auf patentiertes, lizenziertes, gentechnisch manipuliertes Saatgut abhängig zu machen. Letztlich geht es aber um die Absatzförderung von Agrochemie, die auf diese Weise durch Abnahme von Pestiziden im Doppelpack mit Saatgut erzwungen wird. In Kanada, USA und Argentinien haben die Konzerne diese Theorie weitestgehend in die Praxis umgesetzt. In diesem Sinne wurde auch im Irak ganze Arbeit geleistet, nachdem das US-amerikanische Militär die landwirtschaftliche Infrastruktur zerstörte. Während George W. Bush versprach: Wir sind im Irak, um den Samen der Demokratie zu säen, war bereits der Samen bzw. das Saatgut von Monsanto, Dow Chemical oder DuPont/Pioneer Hi Bret unterwegs. Die Aussaat und Wiederaussaat traditioneller Sorten ist nun den Irakern per Gesetz verboten.
Monsanto ruiniert Bauern in den USA
Der US-Saatgut/Chemiekonzern Monsanto zum Beispiel schreckt nicht davor zurück, durch Bestechungen, Erpressungen, Denunziationen, Observationen, Fälschungen von Saatgutverträgen oder frisierten Studien dem selbst gesteckten Ziel näherzukommen. Die mit einem Etat von 10 Millionen US-Dollar ausgestattete Rechtsabteilung von Monsanto beschäftigt 75 Angestellte. Da wird in Zukunft niemand von einem Rechtsstreit verschont bleiben, dessen Felder gentechnisch kontaminiert sind. Erschwerend kommt hinzu, dass US-Gerichte und auch kanadische Gerichte in der Regel den Konzernen Recht geben.
Deutsche Bauern sind gewarnt
Solche Entwicklungen lassen sich gegenüber europäischen Landwirten nicht verheimlichen. Damit konnten Sie in Ihrem schönen Heimatland Bayern, speziell auch in Ihrem Wahlkreis Ingolstadt, rechnen. Die meisten und auch größten gentechnikfreien Zonen wurden ausgerechnet dort eingerichtet. Ihr Parteifreund und Generalsekretär der CSU, Markus Söder, drängt auf einen Kurs der Zurückhaltung und empfiehlt wegen „unkalkulierbarer Risiken“ ein Moratorium für die wirtschaftliche Nutzung der Agro-Gentechnik. Auch der Fraktionsvorsitzende der CSU Joachim Herrmann und Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller machten anlässlich der Vorstellung eines Positionspapiers zur Grünen Gentechnik der CSU-Fraktion im Bayrischen Landtag deutlich, dass sie einen kommerziellen Anbau von Genpflanzen derzeit ablehnen.
Selbst Sie zeigten in der Diskussionsrunde „Redezeit“ vom 19. Juli 2006 – dessen Mitschnitt uns vorliegt – Zurückhaltung, während Sie im Januar 2006 noch versprachen, Sie wollten der Agro-Gentechnik in Deutschland zum Durchbruch verhelfen, der Koalitionsvertrag solle umgesetzt werden. Fürchten Sie nun Verluste von Wählerstimmen in Ihrem Wahlkreis und damit den Verlust Ihrer politischen Stellung? Andererseits stünden Sie – so Ihre eigene Aussage – der Forschung gegenüber unter Druck. In erster Linie, und das wird der Öffentlichkeit gegenüber verschwiegen, übt der Bayer-Konzern, CropScience und seine Interessenvertreter in der Wissenschaft Druck auf die Politik aus. Bayer fordert als weltweit größter Produzent von Agro-Chemie, als Folge von Umsatzeinbußen in der Agrosparte, eine zügige politische Entscheidung, um Planungssicherheit in Forschung und Wirtschaft zu gewährleisten. Wir stellen die Frage: wer vertritt „die Forschung“, in wessen Auftrag und wem gegenüber sind Sie verpflichtet, die Gentechnik in der Landwirtschaft voranzutreiben?
Wie wissenschaftlich ist die Wissenschaft?
In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf „eine Vielzahl hochqualifizierter Wissenschaftler“, die in den Entscheidungsprozess zu Fragen der Gentechnik eingebunden sind. Wenn alleine drei dieser Institutionen zu dem Geschäftsbereich Ihres Ministeriums zählen, dann haben Sie die Handlungshoheit und nicht diese Bundesbehörden. Das demonstrierten Sie im Februar 2005 deutlich bei der übereilten und umstrittenen Zulassung von sechs Gen-Mais-Sorten beim Bundessortenamt, das ebenfalls Ihrem Ministerium unterstellt ist. Die Behörden Ihres Geschäftsbereichs sind die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, das Paul-Ehrlich-Institut und das Friedrich-Loeffler-Institut, deren eigentliche Aufgabe es ist, Gefahren für Mensch, Tier und Pflanze abzuwenden.
Keine Erwähnung finden Wissenschaftsvertreter anderer, nicht minder einflussreicher Organisationen, die in Berlin stets als Lobbyisten pro „Grüne Gentechnik“ auftraten, und das nicht erst seit der jetzigen Legislaturperiode.
Wissenschaftler im Dienst zweier Herren
In unserem Schreiben an Sie vom 1. Juni 2006 erwähnten wir die Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften, deren Wissenschaftler allen Ernstes behaupten, der Verzehr von GV-Maisprodukten sei grundsätzlich gesünder als der Verzehr von herkömmlichen Maisprodukten.
Lobbyist und Berater an vorderster Front – ob in der Regierung Kohl, Schröder oder der heutigen Bundeskanzlerin Merkel – war und ist der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Ernst-Ludwig Winnacker. Er mahnte, das Gentechnikgesetz sei wissenschaftsfeindlich und bedeute „das Ende der Grünen Gentechnik“. Er wirbt an der Spitze der umstrittenen Gentechnologie und ist nicht nur Berater auf Kanzler-Ebene, sondern auch des Bundesministeriums für Forschung und Technologie wie auch des Bayrischen Ministerpräsidenten. In den Jahren 2000-2003 dominierte Winnacker als Mitglied des Nationalen Ethikrates.
DFG-Chef im Aufsichtsrat der BAYER AG und KWS
Wie nicht anders zu erwarten vertritt Winnacker nicht nur die Interessen der deutschen Wissenschaft, sondern in seiner Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtrates der BAYER AG (neben Syngenta weltweit größter Hersteller von Agro-Chemie) und der Kleinwanzlebener Saat AG (KWS) sowie als Vorsitzender des Aufsichtsrates des deutsch-amerikanischen Gentechnologie-Unternehmens Medigene auch die Interessen der Produzenten agrar-chemischer und –gentechnischer Produkte. Als Sprecher einer Allianz der großen Wissenschaftsorganisationen DFG, Frauenhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Hochschulrektorenkonferenz, Leibniz-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsrat machte er im Jahre 2004 Front gegen die geplante Novelle des Gentechnikgesetzes. Die Verquickungen von öffentlichem Dienst und wirtschaftlichen Interessen sind beunruhigend und schädigend für die wissenschaftliche Gemeinschaft. Seine Lobbyarbeit im Interesse der Industrie, EU-Kommission und des Wissenschaftlichen Rates wird Winnacker ab Januar 2007 als Erster Generalsekretär des European Research Council (ERC) von Brüssel aus fortsetzen. Winnackers Vorschlag folgend soll der ERC künftig europaweite Forschungsfördermittel von mindestens 2 Milliarden Euro jährlich vergeben.
Pro Gentechnik: Robert-Koch-Institut
Zu den „hochqualifizierten Wissenschaftlern“ zählen Sie in Ihrem Schreiben auch die Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts in seiner ehemaligen Eigenschaft als Genehmigungsbehörde für die Freisetzung und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dem diese Zuständigkeit seit zwei Jahren übertragen wurde. Zu den herausragenden Persönlichkeiten dieser Behörden zählt Dr. rer. nat. Hans-Jorg Buhk, ehemaliger Direktor des Fachbereichs Genetik/Gentechnik am RKI und jetziger Leiter des BVL, der jetzigen Genehmigungsbehörde für Freisetzungen von Genpflanzen. Buhk erwarb seinen Doktortitel am Max-Planck-Institut für molekulare Genetik in Berlin-Dahlem.
Dr. Hans-Jorg Buhk verstößt gegen Amtspflichten
Buhk, dessen Mannschaft ihm vom RKI zum BVL gefolgt ist, zählte von Anfang an zu den überzeugten Befürwortern der Agro-Gentechnik. In einem Werbevideo der Gentechnikindustrie der sechs großen Konzerne preist Buhk die ökonomischen Vorteile von Bt-Mais an (s. Report Mainz, 28.5.05). Schon auf der Hülle des Videos wird die Botschaft klar: „Genmais bietet die ökologisch beste Lösung.“ In einem Interview für das Margarine Institut für gesunde Ernährung verspricht Buhk, dass Gentechnik unsere Lebensmittel verbessern wird und wirtschaftliche und ökologische Vorteile zu erwarten sind. Prof. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität in Berlin sagt gegenüber Report Mainz dazu: „Das ist eindeutig ein Verstoß gegen die Amtspflicht zur unparteiischen Amtsführung. Das ist ganz einfach. Und das muss abgestellt werden. Man könnte ihn als Verfahrensbeteiligter wegen Befangenheit, wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen.“
Als Buhk im Jahr 2002 auf einer Veranstaltung zur Gentechnik auftrat, sah das Bundesministerium darin die Gefahr einer Interessenkollision und wies ihn auf seine Dienstpflichten hin. Ausgerechnet bei der ABIC 2004 in Köln, einer der weltweit wichtigsten Gentechnik-Kongresse für die Industrie, saß Buhk im Organisationskomitee. Der Spitzenbeamte wieder in der Doppelrolle als Diener zweier Herren. Das heißt, Sie stützen mit Herrn Buhk einen Mann und verlassen sich auf dessen Urteil, der im Amt objektiv und unbefangen Genpflanzen auf ihre Sicherheit und Unbedenklichkeit hin überprüfen soll und auf der anderen Seite für diejenigen arbeitet, die diese Pflanzen herstellen und verkaufen wollen. Von solchen Wissenschaftlern kann nicht erwartet werden, dass sie ihrer Rolle in einer Genehmigungsbehörde gerecht werden, auf das sich Ihr Ministerium verlassen kann.
Unverantwortliche Zulassungspraxis in Berlin
Unter vielen Fehlentscheidungen, die dem RKI zur Last gelegt werden, soll hier stellvertretend für andere Genpflanzen, die Zulassung der Maissorte MON 810 von Monsanto und deren negative Umwelteffekte beschrieben werden. Der Anbau dieser Maissorte (in Deutschland auf 950 Hektar) bedroht Honigbienen, geschützte Schmetterlinge und Bodenorganismen. Eine von Greenpeace erstellte Literaturstudie zeigt, dass auf Gen-Maisäckern das Bt-Toxin noch mehrere Monate nach der Ernte in Pflanzenresten und im Boden nachgewiesen wird, aktiv ist und sich auf Dauer anreichert. Das hat negative Auswirkungen auf nützliche Kleinlebewesen im Boden wie etwa auf Regenwürmer. Bt-Gift aus Maispflanzen widersteht der Verdauung im Widerkäuermagen und wird mit dem Kot wieder ausgeschieden. So gelangt es mit dem tierischen Dung und auch mit der Gülle wieder auf die Felder und Wiesen. Diese Auswirkungen wurden von den Genehmigungsbehörden nicht überprüft.
In einigen EU-Ländern ist der Anbau von MON 810 verboten, während Sie Ihr Plazet für die Zulassung für sechs Maissorten beim Bundessortenamt gaben, alle auf der Basis der gentechnischen Veränderung bei MON 810. Demnach dürfen insgesamt 515 Doppeltonnen dieser umstrittenen Maissorten in Verkehr gebracht werden.
Mit anderen 31 gentechnisch manipulierten Sorten wurde auch MON 810 an jährlich bis zu 18 Standorten in Deutschland im Zeitraum von 1998 bis 2005 vom Bundessortenamt geheim freigesetzt. Der jahrelange Geheimanbau von Genmais wurde kürzlich durch Zufall im Rahmen der Bundessortenprüfung im nordrhein-westfälischen Greven entdeckt. War hier das RKI auch involviert?
Unverantwortliche Zulassungspraxis in Brüssel
Es wird immer wieder betont, dass die vorgelagerten Entscheidungen aus Brüssel Normen für die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU schaffen. Dort liegt zwar theoretisch die Zulassungsentscheidung beim EU-Ministerrat. Wenn aber bei einer Abstimmung die qualifizierte Mehrheit verfehlt wird – und das war bei der Zulassung von GVO bisher immer der Fall –, fällt die alleinige Entscheidung der Kommission zu. Die Kommission wiederum folgt Berichten von Experten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Letztere wird nicht selten und nicht ohne Grund als „Erfüllungsgehilfe“ der Biotech-Industrie gesehen. Auf Zulassungsanträge gab es bisher nur Empfehlungen und keinen negativen Bescheid. Zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates zählen Berater und Unterstützer von Biotechunternehmen. Deutschland ist durch Dr. Hans-Jorg Buhk und Dr. Detlef Bartsch vertreten. Letzterer ist im BVL für die Sicherheit von Genpflanzen zuständig. Die EFSA hat außerdem externe Experten unter Vertrag. Einer von ihnen ist der ehemalige Wissenschaftliche Direktor von Monsanto, Andrew Cockburn. Ein weiterer Wissenschaftler ist Richard Philipps, der für verschiedene Gentech-Konzerne wie Monsanto und Bayer arbeitet.
Das Robert-Koch-Institut und der Fall Glöckner
Entgegen Ihren Behauptungen, das RKI sehe keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Verfütterung des Bt176-Mais und dem Tod der Kühe des Landwirts Glöckner, liegt nun eine ausführliche Klageschrift der Anwaltskanzlei Spillner & Spitz, Heidelberg, beim Landgericht Gießen vor, die zu ganz anderen Schlüssen kommt. Hier heißt es u. a.: „Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Sicherheitsbewertung ist im Rahmen der Erteilung der Inverkehrbringensgenehmigung nicht erfolgt. Es bestand daher für den gentechnisch veränderten Mais ein hohes, noch unbekanntes Sicherheitspotential. (...) Die der Sicherheitsbewertung des Maises zugrunde liegenden Annahmen der Beklagten waren falsch und bedürfen einer Korrektur. Neue Studien liefern Ergebnisse, die die Kausalität des Bt-176 Maises hinreichend substantiiert darlegen.“ Obwohl Bt176/-Maises von der EU-Kommission zugelassen war, weigerten sich verschiedene Länder wie Österreich, Luxemburg und Italien aus Gesundheits- und Sicherheitsbedenken, den Bt-Mais zuzulassen.
„Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“
Wie nie zuvor bot sich für das RKI im Fall Glöckner die Chance, die Langzeitfütterung mit Bt-Mais, exemplarisch auch für andere Fälle, zu beobachten und zu bewerten. Doch während der Jahre war kein einziger Vertreter des RKI in Wölfersheim vor Ort, um zu recherchieren und Proben zu nehmen. Weder wurden Daten über die Verträglichkeit des Bt-176 Maises bei der Verfütterung an die Milchkühe erhoben noch der Gesundheitsstatus der Tierherde abgefragt. Insofern ist die Zulassungsbehörde nicht befugt, den Fall objektiv und interessenunabhängig zu beurteilen. Hier zeigt sich einmal mehr, dass das RKI gemäß dem Geschäftsprinzip handelte: „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ (Morgenstern). Nach telefonischer Auskunft von Syngenta war Glöckner der einzige Landwirt in Deutschland, der über mehrere Jahre Bt-Mais verfütterte. In Unkenntnis der Gefahren, die damit verbunden waren, hatte Glöckner zunächst eine positive Einstellung zur Agro-Gentechnik und war im übrigen ein wissenschaftlich interessierter und hochangesehener Geschäftspartner von Syngenta. Bereits erfolgte Zahlungen von Syngenta und ein Vergleichsangebot sprechen unausgesprochen für ein Zugeständnis des Beklagten. In einem Gespräch mit dem Spiegel 2/2004 bestätigt Syngenta-Chef Jachmann, er habe Glöckner rund 42 000 Euro überwiesen, betonte aber: „Natürlich ist das kein Schuldanerkenntnis.“ Eine andere Konsequenz ist: Bt-176 wird von Syngenta nicht mehr vertrieben. In dem Nachfolgeprodukt von Syngenta, Bt-11, wurde der Toxingehalt deutlich gesenkt.
Bt-Toxine töten Ziegen und Schafe
Dass Bt-Toxine Tieren schaden und sie auch töten können, ist aktuellen Berichten aus Indien zu entnehmen. In den letzten Jahren sind infolge der Zunahme der kommerziellen, für den Export bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen die Weideflächen im Bezirk von Warangal im Staate Andhra Pradesh, Indien, immer knapper geworden. Nach der Regensaison dürfen daher Schafe und Ziegen üblicherweise die abgeernteten Felder abgrasen. Die Medien berichteten in diesem Jahr wiederholt, dass die Todesfälle bei den Schafen und Ziegen stark angestiegen sind, nachdem die Tiere in Bt-Baumwoll-Feldern geweidet, Blätter und Samenkapseln der Bt-Baumwolle gefressen hatten. Auch 2005 waren solche Fälle erwähnt worden. 42 kleine Bauern waren von dem Schicksal betroffen. Sie verloren alleine in einem Dorf auf diese Weise insgesamt 621 Schafe, d. h. 25 Prozent ihres Tierbestandes.
Entwurf eines Eckpunktepapiers
Von Herrn Wolfgang Köhler erhielten wir die telefonische Auskunft, dass es kein Eckpunktepapier zur geplanten Novelle des Gentechnikgesetzes gibt. Da wir dennoch im Besitz eines solchen Entwurfs vom 26.05.2005 sind, das Sie auf der Leitungsklausur am 14./15. Mai 2006 angefordert haben, zeigt uns, wie wenig Transparenz während des Gesetzgebungsverfahren erwünscht ist. Unter 1. des Begleitschreibens wird zunächst die Absicht deutlich wiederholt, „die Grüne Gentechnik offensiver im Sinne der Koalitionsvereinbarung“ weiter verfolgen zu wollen. Im Entwurf „Die weitere Novellierung des Gentechnikrechts – Eckpunkte für einen fairen Ausgleich der Interessen“ heißt es, der Mindestabstand von Flächen mit und ohne Gentechnik soll 150 Meter betragen. „Im Gentechnikgesetz soll klargestellt werden, dass durch private Absprachen von den Vorgaben im Gesetz abgewichen werden kann, der Nachbar z. B. einer Verringerung des Mindestabstandes zustimmen kann.“ Wer sich vergegenwärtigt, dass, je nach Thermik, der Wüstensand aus der Sahara bis auf die Autos hierzulande weht, weiß, dass mit der vorgesehenen Koexistenzregelung eine großflächige gentechnische Verseuchung unserer Landwirtschaft vorprogrammiert ist. Das Eckpunktepapier verspricht generell eine „forschungsfreundliche Ausgestaltung des Gentechnikrechts“ und „vereinfachte Genehmigungsverfahren bei der experimentellen Freisetzung“ von GVO. Wenn Nachbarfelder kontaminiert sind, sind die Ernteprodukte von einer Inverkehrbringensgenehmigung befreit.
Für die Kabinettsentscheidung, die im November getroffen werden soll, fordern wir die Bundesregierung wiederholt auf, auf eine Förderung der umstrittenen Agro-Gentechnik im Sinne der Wählerinnen und Wähler zu verzichten und die Verursacher von bisher entstandenen Schäden zur Schadensregulierung zu verpflichten.
Mit freundlichem Gruß
Ilse Gutjahr-Jung Dr. med. Jürgen Birmanns Dr. phil. Mathias Jung
1. Vorsitzende 2. Vorsitzender Schriftführer
und Geschäftsführerin
Kopie an:
Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Robert-Koch-Institut
Verbraucherzentrale der Bundesländer
Presse
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